Diese AGB gelten fuer Vertraege der folgenden Gesellschaften unter der Marke VING (im Folgenden: Vermieter): Global Rent Hungary Kft. (Adresse), Global Rent Austria GmbH (Adresse).

Der Vermieter vermietet das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug an den Mieter gemaess den nachstehenden Bedingungen.

I. Allgemeine Bedingungen

Mit Unterzeichnung des Mietvertrags akzeptieren beide Parteien den Vertrag und diese AGB. Aenderungen sind nur schriftlich wirksam.

Bei falschen Angaben oder Vertragsverstoessen kann der Vermieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung kuendigen.

Wird das Fahrzeug nach Vertragsende nicht innerhalb von 24 Stunden zurueckgegeben, darf der Vermieter sofortige Massnahmen einleiten.

II. Nutzung des Fahrzeugs und Haftung

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einer vertraglich benannten berechtigten Person gefahren werden.

Der Mieter haftet vollstaendig fuer den Zustand des Fahrzeugs bei Rueckgabe.

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten.
  • Verboten sind u. a. strafbare Nutzung, Rennen, Abschleppen, gewerbliche Weitervermietung.
  • Grenzuebertritte sind nur mit schriftlicher Genehmigung gegen Gebuehr erlaubt.

III. Mietdauer, Uebergabe und Rueckgabe

Die Mindestmietdauer betraegt 24 Stunden; bei mehr als 1 Stunde Verspaetung kann ein weiterer Tagespreis berechnet werden.

Das Fahrzeug ist sauber, mit Unterlagen und Zubehoer am vereinbarten Ort und Zeitpunkt zurueckzugeben.

Fehlender Kraftstoff und neu festgestellte Schaeden werden gemaess Vertrag berechnet.

IV. Assistance-Leistungen

Standard- und Premium-Assistance sind gegen Gebuehr verfuegbar.

Kosten fuer veranlasste Leistungen traegt der Mieter nach den Paketbedingungen.

  • Leistungen bei Unfall, Panne, Kraftstoffmangel, Schluesselproblemen und Reifenschaden.
  • Ohne Assistance-Paket fallen zusaetzliche Organisationsgebuehren an.

V. Versicherung

Die gesetzliche Haftpflichtversicherung ist im Mietpreis enthalten.

Zusatzversicherungen gelten nur bei ausdruecklicher Vereinbarung im Mietvertrag.

Bei Vertragsverstoss oder unberechtigtem Fahrer kann der Versicherungsschutz entfallen.

Nicht gedeckte Schaeden sind vom Mieter zu ersetzen.

VI. Verhalten bei Unfall oder Schaden

Der Mieter muss den Vermieter unverzueglich informieren, die Polizei verstaendigen und alle Unterlagen sichern.

Schadenunterlagen sind spaetestens innerhalb von 24 Stunden vorzulegen.

Bei Pflichtverletzung haftet der Mieter vollumfaenglich.

VII. Fahrzeugdefekt

Notwendige Reparaturkosten bei ordnungsgemaesser Nutzung koennen nach Vertrag erstattet werden.

Technische Probleme sind unverzueglich zu melden; Wartungspflichten sind einzuhalten.

Folgeschaeden aus versaeumter Wartung traegt der Mieter.

VIII. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet fuer alle Schaeden aus vertragswidriger oder rechtswidriger Nutzung.

  • Bussen, Parkgebuehren, Maut und Verwaltungskosten.
  • Schaeden durch falschen Kraftstoff.
  • Weitere Folgekosten aus Pflichtverletzungen.

IX. Zahlungs- und Finanzbedingungen

Mietpreis, Kaution und Zahlungsarten ergeben sich aus dem Mietvertrag.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Entgelte im Voraus zu zahlen.

Vorauszahlungen sind grundsaetzlich nicht erstattungsfaehig.

Der Mieter autorisiert die Belastung seines Zahlungsmittels fuer berechtigte Forderungen.

X. Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten werden rechtskonform zur Vertragsabwicklung verarbeitet.

Eine Weitergabe erfolgt nur in gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Faellen.

XI. Sonstige Bestimmungen

Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen nach anwendbarem Recht.

Rechtswahl und Gerichtsstand richten sich nach der jeweiligen Vermietergesellschaft.

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln beruehrt die Wirksamkeit der uebrigen Regelungen nicht.

Erklaerung

Ich bestaetige die Uebernahme des Fahrzeugs XYZ-123 auf Grundlage des Mietvertrags (321ZYX).

Ich uebernehme die volle Verantwortung fuer alle waehrend der Nutzung entstehenden Zusatzkosten.

Ich stimme zu, dass diese Betraege gemaess den Mietbedingungen belastet werden duerfen.

Letzte Aktualisierung: 20. April 2026